Die von Fahrzeugen ausgestoßenen Schadstoffe sind vielfältig. Die spezifischen toxischen Gase, die sowohl aus ökologischer Sicht als auch wegen ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, insbesondere in Tiefgaragen und Parkhäusern, Anlass zur Sorge geben, sind CO und NO2.
In Tiefgaragen und Parkhäusern mangelt es im Allgemeinen an einer natürlichen Belüftung, was bedeutet, dass sich diese Gase in einem Bereich konzentrieren und daher schädlichere Auswirkungen auf die Personen haben können, die sich in diesen Bereichen aufhalten, da sie sich nicht so leicht verteilen.
Die Europäische Norm EN 50545-1 legt deshalb Anforderungen für Gasfernfühler (RGS) und Steuergeräte (CU) fest, die in Parkhäusern eingesetzt werden sollen.
Die wichtigsten Gase, die in Parkhäusern vorkommen, sind Kohlenmonoxid (CO) und Stickstoffdioxid (NO2). Diese Gase sind aufgrund ihrer Eigenschaften besonders besorgniserregend. CO ist gefährlich, da es farb- und geruchlos ist und daher ohne geeignete Überwachungsgeräte schwer zu erkennen ist. CO ist schon bei geringer Exposition schädlich, so dass es auch bei geringen Konzentrationen in einem Raum Anlass zur Sorge gibt.
Stickstoffdioxid ist auch bei geringer Exposition schädlich, und sowohl NO2 als auch CO können eine Vielzahl negativer gesundheitlicher Auswirkungen verursachen. Eine Kohlenmonoxidvergiftung kann bei Einnahme Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Schwächegefühl, Desorientierung und Verwirrung, Brust- und Muskelschmerzen sowie Kurzatmigkeit verursachen. Diese Symptome können schwanken und verschlimmern sich, wenn man sich in einem Raum aufhält, in dem das giftige Gas vorhanden ist, und können sich wieder bessern, wenn man den Raum verlässt.
Stickstoffdioxid hat auch auf den Menschen eine schädliche Wirkung, wenn es eingeatmet wird, und kann im schlimmsten Fall zum vorzeitigen Tod führen. Zu den weiteren Symptomen gehören kardiopulmonale Auswirkungen, vermindertes Wachstum der Lungenfunktion, Atemprobleme und erhöhte Komplikationen bei allergischen Reaktionen.
Aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen bei Einnahme ist eine ordnungsgemäße Überwachung in Räumen, in denen diese Gase vorhanden sind, einschließlich Parkplätzen, von größter Bedeutung.
Die Belüftung ist unglaublich wichtig, denn sie ist der Schlüssel, um sicherzustellen, dass die Gaskonzentration auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird, und sie ist auch der Weg, um den Aufbau von giftigen Dämpfen zu verhindern. Mit Hilfe von Detektoren kann die Belüftung an die Gaskonzentration gekoppelt werden, so dass beispielsweise die Belüftung erhöht werden kann, wenn die Gase (CO oder/und NO2) einen bestimmten Wert erreichen, und verringert werden kann, wenn die Gaskonzentration akzeptabel ist.
Diese Art der Gasdetektion und Belüftung kann wiederum zu einer verbesserten Energieeffizienz der Parkhäuser führen, was sich wiederum positiv auf das Geschäftsergebnis auswirken kann.
Die Bauvorschriften des Vereinigten Königreichs aus dem Jahr 2010 enthalten Leitlinien für die erforderliche Belüftung von Parkplätzen unter der Erde, von geschlossenen Parkplätzen und von Parkhäusern und sind ein guter Ausgangspunkt für die Wahl des Systems, das in Parkplätzen eingesetzt werden kann.
Nach der oben genannten Europäischen Norm (5045-1) sollten die CO-Alarmstufen und -Höchstwerte auf 30 ppm als Alarm 1, 60 ppm als Alarm 2 und 150 ppm als Alarm 3 festgelegt werden. Die NO2-Grenzwerte werden in der Norm auf 3 ppm als Alarm 1, 6 ppm als Alarm 2 und 15 ppm als Alarm 3 festgelegt.
An anderer Stelle in den britischen Bauvorschriften von 2010 wird vorgeschlagen, die CO-Konzentration auf eine durchschnittliche Konzentration von maximal 30 Teilen pro Million über einen Zeitraum von acht Stunden zu begrenzen. Die Spitzenkonzentration, z. B. an Rampen und Ausgängen, darf in einem Zeitraum von 15 Minuten höchstens 90 Teile pro Million betragen.
Internationale Vorschriften erkennen die Gefahr an, die von NO2 und CO in Parkhäusern ausgeht. Die europäische Norm EN 5045-1 bezieht sich auf Geräte zur Detektion und/oder Messung von Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2). In dieser Norm werden die Anforderungen an die Steuerung eines Belüftungssystems in gefährlichen Räumen sowie die Notwendigkeit einer Anzeige, eines Alarms oder eines anderen Signals zur Warnung vor einer toxischen Gefahr beschrieben. NO2 und CO sind zwei der drei "Zielgase", auf die in dieser Europäischen Norm Bezug genommen wird.
Die Europäische Norm 5045-1 schreibt den Einsatz von Gasfernfühlern (RGS) in Parkhäusern und Tunneln vor und beschreibt die Anforderungen an Steuergeräte (CU), die in Parkhäusern eingesetzt werden sollen. Sie bezieht sich auch auf die Überwachung in anderen Räumen, in denen diese Gase ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, wie z. B. in Ladezonen für LKW und unterirdischen Busbahnhöfen.
Die britischen Bauvorschriften von 2010 sind ebenfalls von Bedeutung, wenn es um die Überwachung giftiger Gase in Parkhäusern geht, da sie Leitlinien für eine angemessene Belüftung von Parkhäusern enthalten. Die Vorschriften besagen, dass unterirdische, geschlossene und mehrstöckige Parkhäuser eine bestimmte Belüftungsrate haben sollten und die entsprechenden Geräte installiert werden müssen, um die Kohlenmonoxidkonzentration auf einen Durchschnittswert von maximal 30 Teilen pro Million über einen Zeitraum von acht Stunden und auf einen Spitzenwert von maximal 90 Teilen pro Million über einen Zeitraum von 15 Minuten zu begrenzen, z. B. an Rampen und Ausfahrten.