Gasgefahren im Wasser- und Abwassersektor
Gaswarngeräte müssen so ausgewählt werden, dass sie für die jeweilige Umgebung, in der sie eingesetzt werden, geeignet sind. Die Wasserindustrie ist häufig mit nassen und schmutzigen Umgebungen konfrontiert, in denen zahlreiche giftige und entflammbare Gase wie Methan, Kohlendioxid und das Risiko der Sauerstoffverarmung ein erhebliches Risiko darstellen.
Hier sind nur einige der wichtigsten Gasdetektionsrisiken aufgeführt, die häufig in industriellen Wasser- und Abwasserumgebungen auftreten.
Wasseraufbereitung
Es mag überraschen, aber bei der Wasseraufbereitung werden giftige Gase wie Ozon, Chlordioxid und Kohlendioxid eingesetzt, um sauberes, trinkbares Wasser zu erhalten. Kohlendioxid wird beispielsweise zur Aufrechterhaltung des Säuregehalts verwendet, während Ozon und Chlor zur Desinfektion des Wassers eingesetzt werden.
Diese Gase sind zwar unverzichtbar, stellen aber für die in der Wasseraufbereitung Tätigen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar, wenn die Exposition nicht ordnungsgemäß kontrolliert wird. In ähnlicher Weise entstehen bei der Abwasserreinigung gefährliche Gase wie Methan und Schwefelwasserstoff bei der Zersetzung von Abwasserresten. Methan ist leicht entzündlich und birgt Erstickungsgefahr, während Schwefelwasserstoff giftig und ätzend ist und in Kläranlagen, Abwassersystemen und Pumpstationen eine ernsthafte Gefahr für Menschen darstellt. Daher sind tragbare Ein- und Mehrgasdetektoren sowie fest installierte Gaswarnsysteme für die Sicherheit bei Arbeiten in Wasseraufbereitungs- und Abwasserentsorgungsanlagen unerlässlich.
Detektoren und Schalttafeln für die Wasser- und Abwasserindustrie
Tragbare Monitore
Feste Monitore
Flammen-Detektion
Schalttafeln
Europäische Verordnungen zur Gasdetektion
Die Richtlinie 2017/164 der Europäischen Kommission (EU-Richtlinie 2017/164), die im Januar 2017 veröffentlicht wurde, enthält eine neue Liste von Richtgrenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz (IOELVs, wie die Richtlinie sie nennt). Die Liste umfasst Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Cyanwasserstoff, Mangan, Diacetyl und viele andere Chemikalien. Die Mitgliedstaaten mussten bis Ende August 2018 die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen, um der Richtlinie nachzukommen.
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