Zulassungen für explosionsgefährdete Bereiche

Besteht ein erhebliches Risiko, dass an Ihrem Standort gefährliche Gase oder Stäube auftreten können? Wenn ja, müssen Ihr Betrieb und Ihre Sicherheitsausrüstung genehmigt werden. 

Hersteller und Betreiber von Prozessen, deren Tätigkeiten ein potenzielles Brand- oder Explosionsrisiko darstellen, sind dafür verantwortlich, die Sicherheit von Arbeitnehmern und der breiten Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die Vorschriften verlangen von den Betreibern, dass sie eine Genehmigung beantragen, wenn ihre Prozesse potenziell gefährlich sind, und die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die richtigen Systeme zur Minderung von Brand- und Explosionsrisiken vorhanden sind.

Um einen Brand oder eine Explosion auszulösen, braucht es nur drei Dinge: Brennstoff, Luft und eine Zündquelle. Wenn ein Gemisch aus brennbarem Gas oder Staub in der Luft die richtige Konzentration erreicht (d. h. die Konzentration liegt zwischen der unteren und der oberen Explosionsgrenze für den Stoff) und dann auf eine Zündquelle trifft, breitet sich die Verbrennung auf das gesamte unverbrannte Gemisch aus. Solche Explosionen können schwere Verletzungen und erhebliche Schäden verursachen.

Alle Standorte, an denen erhebliche Mengen brennbarer Gase oder Stäube, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, gehandhabt werden, fallen unter die ATEX-Richtlinie 1999/92/EG (auch bekannt als "ATEX 137" oder "ATEX-Arbeitsplatzrichtlinie"), die im Vereinigten Königreich durch die Dangerous Substances and Explosive Atmospheres Regulations (DSEAR) umgesetzt wird. Das übergeordnete Ziel der Verordnungen ist für Gase und Stäube dasselbe. Sie erfordern jedoch getrennte Genehmigungen, da sich Gase und Stäube nicht immer gleich verhalten.

Die Arbeitgeber müssen Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären auftreten können, in eine Reihe von Zonen einteilen. Die Einstufung einer bestimmten Zone sowie ihre Größe und Lage hängen von der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre und ihrer Dauerhaftigkeit ab. Erforderlichenfalls müssen die Zugänge zu den in Zonen eingeteilten Bereichen mit einem speziellen EX-Zeichen gekennzeichnet werden.

Zone 0 für Gase und Zone 20 für Stäube sind die gefährlichsten Bereiche, in denen ein explosionsfähiges Gemisch über längere Zeit oder ständig vorhanden ist. Zone 1 und Zone 21 sind Bereiche, in denen bei Normalbetrieb mit einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen ist. Die niedrigsten Einstufungen, Zone 2 und Zone 22, sind Bereiche, die bei normalem Betrieb in der Regel frei von explosionsfähigem Gemisch sein sollten und in denen dieses Gemisch nur für kurze Zeit vorhanden ist.

Vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Arbeitsstätte mit Zonen muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Gesamtheit der Explosionsschutzmaßnahmen als sicher bestätigt (verifiziert) wird.

Ebenso wie die Inspektion und Zertifizierung zugelassener Anlagen die Sorgfaltspflicht der Betreiber nachweisen kann, ist die Verwendung zugelassener Sicherheitsausrüstungen eine Bestätigung dafür, dass eine Lösung für die Umgebung, in der sie eingesetzt werden soll, geeignet ist. Die Geräte müssen speziell für Gase oder Stäube zugelassen sein.

Die Richtlinie 2014/34/EU (auch bekannt als "ATEX 95" oder "ATEX-Geräterichtlinie") regelt die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie steht Seite an Seite mit der ATEX-Arbeitsplatzrichtlinie. Zertifizierte Geräte sind mit dem EX-Symbol gekennzeichnet.